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Atelier und Künstlerbedarf

Die Künstlersozialkasse - Vortrag und Beratung

am 03.06.2014, 17:00-19:00 Uhr

Die Künstlersozialkasse (KSK) und das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) stellen viele Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativschaffende vor eine Vielzahl von Fragen: Muss ich in die Künstlersozialkasse? Wie komme ich überhaupt rein? Wie hoch sind die Beiträge? Welche Einkommensgrenzen gelten? Welche Nachweise muss ich jeweils erbringen und auf was muss ich besonders achten? Und darf ich überhaupt noch eine andere Tätigkeit ausüben?

Aber auch die Verwerter sehen sich immer wieder mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert: Wer ist zur Anmeldung und Abgabe der Verwerterabgabe verpflichtet? Wie und wann werden die Beiträge angemeldet?

Vortrag „Künstlersozialkasse – die Sozialversicherung für Kreative“

Diese und viele weitere Fragen werden direkt von einem Mitarbeiter der Künstlersozialkasse (KSK) beantwortet. In einem Vortrag werden zunächst umfassende Informationen gegeben zum Künstlersozialversicherungsgesetz, insbesondere zu den Versicherungsvoraussetzungen und zur Künstlersozialabgabe. Anschließend besteht Gelegenheit zur Besprechung weiterer Fragen und zur weiteren Diskussion.

Wenn Sie konkrete Fragen bzw. Themen haben, die auf jeden Fall in dem Vortrag angesprochen werden sollten, können Sie uns diese auch gerne im Vorfeld mitteilen.

Veranstaltungsort

Die Veranstaltung findet im Konferenzraum (R. 207) des Kinder- und Jugendamts Heidelberg statt.
Kinder- und Jugendamt
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher wird um frühzeitige Anmeldung gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Kontakt und Anmeldung

Fragen und formlose Anmeldung bitte an:
Katharina Pelka
Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft
Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Heidelberg
Telefon: 06221 - 58 21520