Stichprobenartige Kartierung von Fauna-Flora-Habitaten

In Heidelberg werden ab April bis Ende November im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt.

Die Untersuchungen erfolgen nicht flächendeckend, sondern strichprobenartig und überwiegend im Außenbereich der Heidelberger Gemarkung. Ziel der Kartierung ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Kartierenden sind von der LUBW beauftragt und führen eine entsprechende Bescheinigung mit sich. Ihnen ist es erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten, mit Ausnahme eingezäunter Privatgärten.