Grundsteuerbescheide werden verschickt
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Die Stadt Heidelberg wird die neuen Grundsteuerbescheide am Dienstag, 28. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versenden.
Ein beigefügtes Hinweisblatt enthält die wesentlichen Informationen zur Grundsteuerreform, unter anderem zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages.
Neue Hebesätze beschlossen
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sofern eine Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung zu den genannten Terminen. Wurde eine Bankeinzugsermächtigung an die Stadt Heidelberg nicht erteilt, ist auf die Fälligkeit und rechtzeitige Zahlung zu achten. Das Gleiche gilt für Daueraufträge bei Kreditinstituten.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2024 die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Sie betragen für Grundvermögen 185 (Grundsteuer B) und für die Land- und Forstwirtschaft 750 (Grundsteuer A). Damit bewegen sich die Grundsteuereinnahmen der Stadt Heidelberg in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre. Durch das neue Bewertungsmodell müssen ab 2025 manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger an Grundsteuer zahlen. Wegen dieser Veränderungen ist mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen zu rechnen, die am besten per E-Mail an die Stadt gerichtet werden. Viele Steuerpflichtige haben bereits Einspruch beim Finanzamt gegen die Grundlagenbescheide eingelegt Dennoch bilden diese Bescheide die Basis des Grundsteuerbescheides für 2025. Das bedeutet, dass die neue Grundsteuer ab 2025 zunächst bezahlt werden muss. Bei erfolgreichem Einspruch erfolgt eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Grundsteuer.
Rückfragen bitte an steuern@heidelberg.de
Weitere Informationen unter www.grundsteuer-bw.de