Mehr Photovoltaik-Anlagen möglich

Befreiung von Bauvorschriften und weniger Einschränkungen

Historisch bedingt gibt es in manchen Heidelberger Stadtgebieten Bauvorschriften, die den Einsatz von Photovoltaik einschränken.

Vor dem Hintergrund neuer Leitfäden und Gesetzesänderungen können von diesen Einschränkungen zukünftig leichter Ausnahmen erteilt werden. Bisher durften auf Gründächern nur 25 Prozent der begrünten Fläche mit Solarmodulen überdeckt werden. Der neue Gründachleitfaden fordert anstatt einer festen Obergrenze nur noch einen Abstand von 50 cm zwischen den Modulreihen, der zur Pflege des Gründachs benötigt wird.

Auf Grundlage von örtlichen Bauvorschriften, § 74 der Landesbauordnung, wurden in der Vergangenheit Anforderungen an die äußere Gestaltung von Photovoltaikanlagen gestellt. Diese Einschränkungen sind in neuen örtlichen Bauvorschriften nicht mehr zulässig. In allen bestehenden örtlichen Bauvorschriften sind die bisherigen Gestaltungs- und Gründachvorgaben aber weiterhin gültig. In solchen Fällen kann aber eine Befreiung dieser Einschränkungen beantragt werden. 

Antragstellung und Infos
kompetenzzentrum.bauberatung@heidelberg.de
06221 58-25150 
www.heidelberg.de/sonnenstrom