Neue Feuerwache für die Altstadt

Konzept für Neubau in der Nähe des Altstadt-Bahnhofs

Heidelberg benötigt eine zweite Feuerwache, um die Erreichbarkeit von Einsatzstellen in den östlichen Stadtteilen zu verbessern: Die Untersuchung potenzieller Standorte ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nur eine Fläche in der Nähe des Altstadt-Bahnhofs die notwendigen Voraussetzungen für eine zweite Wache der Berufsfeuerwehr erfüllt. 

Schlierbach und Ziegelhausen schnell zu erreichen

Der Standort östlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes entspricht als einziger den notwendigen Voraussetzungen: Von dort können die Stadtteile Ziegelhausen und Schlierbach innerhalb der definierten Hilfsfrist und auch das übrige Stadtgebiet schnell erreicht werden.

Zugleich befindet sich das Areal – anders als andere untersuchte Standorte – nicht in einem hochwassergefährdeten Bereich oder einem Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche wird derzeit als Bushaltestelle, Ein- und Zustiegsstelle für Reisebusse und als Parkplatz genutzt. Sie ist bereits versiegelt und nicht von einer unmittelbaren Wohnbebauung umgeben.

Die Feuerwache ist mit einer Hoffläche mit Alarmausfahrt auf die B 37 vorgesehen. Haustechnik, Umkleideräume und kleinere Lagerflächen sind im Untergeschoss geplant. Im Erdgeschoss befinden sich Stellplätze für vier große Einsatzfahrzeuge. Im ersten Obergeschoss sind Büros und Werkstätten geplant. Die Sozialräume sollen im zweiten Obergeschoss angesiedelt werden.

Blick von der B 37 auf das ehemalige Bahnhofsgebäude
In der Nähe der S-Bahn-Haltestelle Altstadt soll eine zweite Feuerwehrwache entstehen. Das ehemalige Bahnhofsgebäude wird für die Feuerwache nicht benötigt. (Foto: Stadt Heidelberg)

ÖPNV-Haltestelle soll umgebaut werden

Das ehemalige Bahnhofsgebäude wird für die Feuerwache nicht benötigt. Der Ausbau der ÖPNV-Umsteigeanlage soll zwischen dem Gebäude und der Feuerwache erfolgen, barrierefrei ausgebaut und mit geschützten Wartebereichen ausgestattet werden. Die Stadt stellt das Konzept am 16. Januar im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und am 24. Januar im Haupt- und Finanzausschuss vor. Abschließend entscheidet der Gemeinderat am 1. Februar über die Durchführung.