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Abzug US Army: Entwicklungsbeirat begleitet Planungsprozess
Pressemitteilung vom 3. Dezember 2010
Der Entwicklungsbeirat wird 31 Mitglieder haben, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Erster Bürgermeister (Vorsitz)
- 8 Vertreter/-innen des Gemeinderates
- 3 Vertreter/-innen der Bezirksbeiräte (je 1 Kirchheim, Rohrbach, West-/Südstadt)
- 1 Vertreter/-in Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- 1 Vertreter/-in GGH
- 1 Vertreter/-in Verband Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg
- 1 Vertreter/-in Mieterverein Heidelberg und Umgebung
- 1 Vertreter/-in Architektenkammer
- 1 Vertreter/-in Handwerkskammer
- 1 Vertreter/-in IHK
- 2 Vertreter/-innen Umweltverbände
- 1 Vertreter/-in Kultur
- 1 Vertreter/-in Freie Kultur
- 1 Vertreter/-in Universität
- 1 Vertreter/-in Kirchen
- 1 Vertreter/-in Wohlfahrtsverbände
- 1 Vertreter/-in Arbeitsagentur
- 1 Vertreter/-in Gewerkschaften
- 1 Vertreter/-in Jugendgemeinderat
- 1 Vertreter/-in Ausländer- / Migrationsrat
- 1 Vertreter/-in Beirat von Menschen mit Behinderung
In seiner Sitzung am 2. Dezember stimmte der Heidelberger Gemeinderat diesem Vorgehen zu. Die Institutionen des künftigen Entwicklungsbeirates werden von der Verwaltung aufgefordert werden, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen. Der Beirat wird voraussichtlich im März das erste Mal zusammentreten.
Dreistufiger Planungsprozess
Der dialogische Planungsprozess ist als lernender Prozess angelegt und gliedert sich in insgesamt drei Phasen, die ab 2014 in die Umsetzung münden.
- Phase 1: Zieldefinition ab 2011
Um diese umfassende Entwicklungsaufgabe gerecht zu werden, müssen zunächst aus gesamtstädtischer Perspektive Ziele, Qualitäten sowie strategische Ansätze formuliert sowie eine übergeordnete Strategie für alle Standorte entwickelt werden.
- Phase 2: Standortbezogene Betrachtungsebene ab 2012
Danach werden die Entwicklungsoptionen für die Einzelstandorte in städtebaulicher, freiraumplanerischer und infrastruktureller Sicht erarbeitet. Am Ende dieser Phase soll das Konzept für die Entwicklung der militärischen Konversionsflächen durch die politischen Gremien beschlossen werden.
- Phase 3: Planerische Umsetzung und Beginn der Realisierung ab 2014
Nach der Grundsatzentscheidung wird konkret an der Umsetzung der beschlossenen Konzepte gearbeitet und die konkreten Planungsarbeiten beginnen.