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Das Logo des Zivilschutzes hat sich mehrfach geändert, bis es seine heutige Form hat. Ein blaues Dreieck auf orangenem Hintergrund

Ein Blick zurück

Entwicklung des Bevölkerungsschutzes

Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, Zivilschutz – unterschiedliche Begriffe für zum Teil verschiedene Aufgaben, die jedoch alle ein Ziel haben: der Bevölkerung in Krisenlagen schnell und kompetent Hilfe zu leisten.

In Deutschland ist der Zivil- und Katastrophenschutz historisch gewachsen und mit seiner breiten ehrenamtlichen Form, aber auch wegen den unterschiedlichen Zuständigkeiten, weltweit einmalig.

Ein Blick zurück...

Mit einem kleinen geschichtlichen Rückblick wollen wir Ihnen die Entwicklung und den heutigen Stand kurz darstellen.

Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Aufbau des LSHD (Quelle: Broschüre Luftschutzhilfsdienst , 1961, Bundesamt für Zivilschutz)
Auszug aus einer Informationsbroschüre zum LSHD

Bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden rasch Strukturen aufgebaut, um die Bevölkerung vor den Folgen einer neuerlichen kriegerischen Auseinandersetzung zu schützen.
Der Bund, der nach dem Grundgesetz für diese Zivilschutzaufgabe zuständig ist, gründete hierzu den Luftschutzhilfsdienst (LSHD), der mit spezialisierten Einheiten gezielt Hilfe zum Beispiel bei der Bergung von Personen aus Trümmern oder bei der Brandbekämpfung nach Bombenangriffen leisten sollte. Die Einheiten des LSHD kamen jedoch nur im Verteidigungsfall zum Einsatz.
Parallel hierzu bauten die Länder eigene Strukturen im Katastrophenschutz auf, deren Einheiten im Falle von nichtkriegerischen Auswirkungen Hilfe leisten.


Der erweiterte Katastrophenschutz ab 1968

Ein Problem des LSHD war die fehlende Gewinnung von Helfern. Die angestrebte Sollstärke von 80.000 Helfern wurde nie erreicht. Gleichzeitig war ein Großteil der vorhandenen Helfer bereits in anderen Organisationen des Katastrophenschutzes engagiert und damit letztlich doppelt verplant.
Da die Grundaufgaben der Einheiten des Zivilschutzes und des Katastrophenschutzes im wesentlichen deckungsgleich waren, wurde der LSHD 1968 wieder aufgelöst. Personal und Gerät wurden in die Einheiten des Katastrophenschutzes integriert, welche künftig auch Aufgaben im Zivilschutz wahrnahmen, sollte es zum Verteidigungsfall kommen. Man sprach daher vom erweiterten Katastrophenschutz.
Im ganzen Bundesgebiet wurden nun einheitliche Katastrophenschutzzüge aufgebaut, die über die gleiche Ausrüstung, Ausbildung und Aufgabenzuweisung verfügten. Hierdurch war eine schnelle, bundeslandübergreifende Hilfe gewährleistet.


Ende des Kalten Krieges – Zäsur im Katastrophenschutz

Mit Ende des Kalten Krieges und dem Wegfall der Gefahr einer kriegerischen Ausseinandersetzung in Zentraleuropa, wurden in den 1990er Jahren die im Katastrophenschutz gebildeten und vom Bund finanzierten Katastrophenschutzzüge aufgelöst.
Zwar nahm der Katastrophenschutz auch weiterhin Aufgaben des Zivilschutzes wahr, jedoch mit deutlich weniger Ausrüstung und wesentlich gekürzter finanzieller Mittel.
Auch das sonstige Engagement des Bundes im Zivilschutz wurde drastisch heruntergefahren und so zum Beispiel das flächendeckende Sirenennetz fast vollständig abgebaut, die vorhandenen Hilfskrankenhäuser aufgelöst und viel Ausrüstung verschenkt.
Nur das Technische Hilfewerk (THW) wurde als Bundeseinrichtung des Zivilschutzes beibehalten, nun aber verstärkt auf eine ergänzende Unterstützung des Katastrophenschutzes ausgerichtet.


Umdenken mit „nine-eleven“

Neu konzipierte Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (Bild: Feuerwehr Heidelberg)
Neue Fahrzeuggeneration für den Katastrophenschutz - das LF-KatS

Erst die Terroranschläge vom 11. November 2001 führten zu einem Umdenken.
Die Gefahr eines Krieges in Zentraleuropa bestand zwar weiterhin nicht, dafür wurde aber die Gefahr terroristischer Anschläge auch in Deutschland als neue Bedrohung erkannt. Auch die zunehmende Schadeinwirkung durch länderübergreifende Unwetter, Gefahrgutunfälle mit Auswirkungen auf die Bevölkerung oder sonstige Unfälle mit einer Vielzahl von Verletzten wurden als neue Gefahren erkannt und als Aufgabe des Zivil-/Katastrophenschutzes definiert.
Die Übergänge zur klassischen Unterscheidung der Hilfe in Zivilschutz oder Katastrophenschutz sind nunmehr fliesend.
Die heutige integrierte Form der Hilfeleistung findet sich daher auch im Begriff Bevölkerungsschutz wieder. Dieser umfasst alle Hilfen, die für die Bevölkerung erbracht werden, unabhängig welche Ursache diese haben.

Bund und Länder haben seither viel in neue, moderne und an den heutigen Anforderungen des Bevölkerungsschutzes ausgerichtete Ausstattung investiert. Konzepte wie zum Beispiel der Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzen (MANV) wurden entwickelt und umgesetzt.