Windkraft: Runder Tisch Naturschutz hat sich zu Natur- und Artenschutz ausgetauscht

Fahrt für alle Interessierten zum Windpark Greiner Eck am Dienstag, 7. November

Zu den natur- und artenschutzrechtlichen Fragen rund um den geplanten Windpark Lammerskopf und etwaige weitere Windkraft-Projekte hat sich am Montag, 23. Oktober 2023, im Heidelberger Rathaus erstmals der Runde Tisch Naturschutz in konstruktiver Atmosphäre ausgetauscht. Auf Einladung des städtischen Umweltamtes haben neben Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain Vertreterinnen und Vertreter des NABU Heidelberg, des BUND Heidelberg, der Bietergemeinschaft, der Bürgerinitiative „NOW Ziegelhausen“, der „Amphibien/Reptilien-Biotop-Schutz Baden-Württemberg e. V.“ (ABS), des städtischen Forstamtes und des Umweltamtes teilgenommen. Mit dabei war außerdem ein Experte eines Umweltplanungsbüros. Der Runde Tisch wird den Planungsprozess am Lammerskopf und gegebenenfalls weitere Projekte begleiten. Alle Infos zur Windkraft gibt es online unter www.heidelberg.de/buergerwindpark.

Sensibles Gebiet – besonders sorgfältige Verträglichkeitsprüfung

Das Land Baden-Württemberg möchte aus Gründen des Klimaschutzes die erneuerbaren Energien ausbauen. Zur Förderung der Windkraft hat Forst BW am Lammerskopf eine 600 Hektar große Fläche ausgeschrieben und an das Bieterkonsortium vergeben (bestehend aus den Stadtwerken Heidelberg, drei Energiegenossenschaften sowie der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar). Ein Großteil der Fläche liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald“ (FFH-Schutzgebiet). Diese Anteile sind ebenfalls Teil des Landschaftsschutzgebiets „Bergstraße-Mitte“. Im Vorfeld muss deshalb die Naturverträglichkeit des Projekts in besonderer Weise untersucht werden.

Notwendige Naturschutz-Gutachten

  • FFH-Verträglichkeitsprüfung: Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten, die im FFH-Gebiet gelistet sind? Hat das Vorhaben erheblich negative Auswirkungen auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Schutzgebietes oder nicht?
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Umwelt?
  • Wo liegt der zwischen UVP und FFH-Prüfung? Während die FFH-Verträglichkeitsprüfung eventuelle Betroffenheiten auf die Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes prüft (Erhaltung der geschützten Arten und Lebensräume) ermittelt, beschreibt und bewertet die UVP die Auswirkungen auf die Umwelt (alle Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wie Mensch/Gesundheit, Tiere/Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt, Boden, Luft, Klima, Landschaft).
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan: Müssen Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden? Können bestimmte Eingriffe vermieden oder vermindert werden? Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan verankert.
  • Artenschutzrechtliche Prüfung: Welche möglichen Beeinträchtigungen können durch das geplante Projekt auf die dortigen europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten wie Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse oder Amphibien entstehen? Es wird ermittelt, welche artspezifischen  Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich werden.

Weitere Flächen für Windenergienutzung in der Diskussion

Mit der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie sind noch weitere Flächen in Heidelberg für die Windenergienutzung in der Diskussion. In der Runde wurde der aktuelle Diskussionsstand zum Teilregionalplan Windenergie vorgestellt und die naturschutzrechtliche Ausgangslage dieser weiteren Flächen erörtert. Die „Region Rhein-Neckar“ muss – wie alle Regionen - einen bestimmten Flächenanteil für die Windenergienutzung beitragen – und damit sind alle Städte und Gemeinden gefordert. Mit eigenen Flächenvorschlägen bleibt die Stadt Heidelberg Herrin des Verfahrens: Nur auf diese Weise kann die Stadt den Ausbau von Windenergie auf dem Stadtgebiet steuern und zur Erreichung des Flächenziels beitragen. Wird das Flächenziel nicht erreicht, können auf allen Flächen der Gemarkung Windkraftanlagen entstehen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Flächen Hoher Nistler, Weißer Stein und Lammerskopf für die Prüfung vorgeschlagen. Zusätzlich sollen Flächen in der Ebene – rund um den Grenzhof, im Kirchheimer Süden und in Richtung Oftersheim – in das Verfahren aufgenommen werden.

Fahrt zum Windpark Greiner Eck am Dienstag, 7. November

Am Greiner Eck nahe dem Neckarsteinacher Ortsteil Grein können drei Megawatt-Anlagen, der Wegebau und die Umgebung einer Windkraftanlage besichtigt werden. Das Umweltamt der Stadt Heidelberg lädt alle Heidelberger Interessierten zu einer Fahrt zum Greiner Eck ein. Vor Ort erhalten die Teilnehmenden Informationen zur Technik, zum Bauablauf, zu den Auswirkungen auf den Wald und die Umwelt und zum Energieertrag. Die Exkursion findet statt am Dienstag, 7. November 2023. Die Stadtverwaltung bietet eine Mitfahrmöglichkeit an, da eine individuelle Anreise schwierig ist. Abfahrt ist um 13.30 Uhr hinter dem Heidelberger Rathaus am Taxistand in der Mönchgasse, 69117 Heidelberg. Die Rückkehr ist voraussichtlich gegen 17.30 Uhr.

Für die Planung der Fahrzeuge ist eine Anmeldung mit Namen der Teilnehmer und Personenzahl notwendig bis Donnerstag, 2. November 2023, per E-Mail an umweltamt@heidelberg.de. Die Exkursion findet bei jedem Wetter statt.