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Weitere Infos
www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte
Kontakt und Leistungen/Befugnisse
2.1. Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem L-BGG: Identifizierung wichtiger Themenfelder, Impulse zur Umsetzung
2019 nahm die KBB einen systematischen Abgleich mit den Anforderungen der UN-BRK und des L-BGG vor. Diese „Bestandsaufnahme: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Umsetzungsstand in Heidelberg“ wurde vorgestellt und es wurden Ziele und Maßnahmen daraus abgeleitet. Einige der Vorschläge wurden 2020 umgesetzt oder begonnen. mehr dazu
2.2. Identifizierung von thematischen Schwerpunkten, Anregung, Begleitung oder Durchführung von entsprechenden Projekten
Die KBB identifiziert Schwerpunktthemen und regt die Durchführung von Projekten an. mehr dazu
2.3. Aufbau und Pflege eines Kooperationsnetzwerks
Gemeinsame Veranstaltungen mit Netzwerkpartnern und die Zusammenarbeit im Rahmen verschiedener Netzwerke sind wichtige Bereiche. mehr dazu
2.4. Regelmäßige Informationen über Website und Newsletter
Aus dem Büro der KBB erscheint ein regelmäßiger Newsletter und die Website wird regelmäßig aktualisiert. mehr dazu
2.5. Mitarbeit in regionalen und überregionalen Netzwerken
Die Zusammenarbeit mit dem Beirat von Menschen mit Behinderungen (bmb) und den KBBs der Region, im Land und im Bund sowie die Kontaktpflege mit Behinderten- und Selbsthilfeverbänden und -einrichtungen, die Mitarbeit im Netzwerk Inklusion des Städtetags Baden-Württemberg und die Teilnahme an Fortbildungen und Arbeitstreffen sind wichtige Themen. mehr dazu