Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wahldienststelle Heidelberg
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Informationen zum Bürgerentscheid 2021 in Heidelberg

Der Bürgerentscheid über die Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge findet am Sonntag, dem 11. April 2021, statt.
 

Bürgerentscheid über die Verlagerung des Ankunftszentrums zur digitalen Ergebnispräsentation

 

Allgemeine Info

Allgemeine Informationen

In seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zu der Frage:
„Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“ zugelassen (§ 21 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung) und die Durchführung eines Bürgerentscheids zu dieser Frage beschlossen.
 
Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (Ja- oder Neinstimmen) mindestens 20% der Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
 
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis wird jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl beziehungsweise die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.

Rechtsgrundlagen

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.

Wahlberechtigung

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle

  • Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt haben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind und
  • ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Wählen

Wie kann gewählt werden?

Durch das anhaltende Infektionsgeschehen mit dem Covid-19-Virus hat der Gemeindewahlausschuss entschieden, dass allen rund 109.000 Wahlberechtigten ab dem 15. März 2021 die Briefwahlunterlagen und die Wahlbenachrichtigung in einer gemeinsamen Sendung zugesandt werden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten also die vollständigen Briefwahlunterlagen per Post. Es ist damit kein gesonderter Antrag auf Briefwahl mehr notwendig! Die Post stellt die Abstimmungsunterlagen bis spätestens Sonntag, 21. März, zu.

Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Stadt Heidelberg die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. So werden Kontakte in den Wahllokalen vermieden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können kostenfrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden – die Unterlagen müssen dafür rechtzeitig, spätestens drei Werktage vor der Wahl, abgeschickt werden. Außerdem können sie in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden – auch noch am Wahltag bis spätestens 18 Uhr.

Wählen im Wahllokal nur mit Wahlschein und Ausweis möglich

Wer die Briefwahl nicht nutzen will, kann auch am Wahltag in einem Wahllokal wählen. Hierfür muss aber unbedingt der zugeschickte Wahlschein – nicht die Wahlbenachrichtigung – und ein Ausweisdokument mitgebracht werden! Nur mit der Wahlbenachrichtigung zu wählen, ist nicht möglich. Wahlbenachrichtigung und Wahlschein sind zwei unterschiedliche Dokumente. Zudem muss im Wahllokal eine medizinische Schutzmaske getragen werden.

Im gesamten Stadtgebiet sind 26 Wahllokale mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das der Wohnung des Wahlberechtigten nächstliegende Wahllokal ausgewiesen. Es kann aber auch in jedem anderen Wahllokal mit dem Wahlschein gewählt werden.

Jede Wählerin/Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss von den Wahlberechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und gefaltet werden. Anschließend ist er in die Wahlurne zu werfen. Der Wahlschein muss bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Der Stimmzettel enthält die Abstimmungsfrage, wie sie öffentlich bekannt gemacht wurde. Über diese Frage können die Wahlberechtigten durch die Abgabe einer Stimme mit JA oder NEIN abstimmen. Die Kennzeichnung beider Entscheidungsvorschläge macht den Stimmzettel ungültig. Zusätze auf dem Stimmzettel machen die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.

Zu beachten

Was ist zu beachten?

Mit dem zugesandten Wahlschein kann in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl wählt werden. Der Wahlschein ist Bestandteil des dreifarbigen Kombiformulars und enthält auf der Rückseite die eidesstattliche Versicherung. Der Wahlschein kann an der Perforationslinie vom Wahlbrief abgetrennt werden.

Wer durch Briefwahl wählen will, hat den Wahlbrief (2. Teil des Kombiformulars) mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag, in dem sich der Stimmzettel befindet und dem auf der Rückseite unterschriebenen Wahlschein im roten Wahlbrief so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
 
Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Wahlberechtigte/Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Stimmabgabe eines anderen erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

Keine Unterlagen

Keine Unterlagen erhalten?

Wer noch keine Wahlunterlagen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich bis spätestens Samstag, 10. April 2021, 12 Uhr bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58 42220 melden, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.

Wer ohne seinen Wahlschein in einem Wahllokal wählen möchte, wird nicht zur Wahl zugelassen!

Rücksendung Wahlbriefe

Was ist bei der Rücksendung der hellroten Wahlbriefe zu beachten?

Briefwahlunterlagen die postalisch zurückgesandt werden, müssen bis spätestens Donnerstag, 8. April 2021 in einen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden, der am gleichen Tag noch geleert wird, damit sie noch rechtzeitig an die Stadt ausgeliefert werden können. Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet über die Deutsche Post AG kostenfrei befördert. Kosten für andere Zusteller oder besondere Versendungsformen wie zum Beispiel durch Eilbrief oder Versandkosten aus dem Ausland sind selbst zu tragen. Die Briefwahlunterlagen können zudem bis Sonntag, 11. April 2021 in den Briefkasten am Rathaus, seitlicher Eingang in der Hauptstraße, oder im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden.

Wahlgebäude in Heidelberg

Für den Bürgerentscheid am Sonntag, 11. April 2021, gibt es in Heidelberg insgesamt 26 Wahlbezirke, die in 26 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (in der Liste unten als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet). Mit dem Wahlschein ist die Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal in Heidelberg möglich.

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden bis spätestens 21. März 2021 Briefwahlunterlagen und die Wahlbenachrichtigung an die Adresse des Hauptwohnsitzes zugesandt. Die Wählenden können sich dann entscheiden, ob sie per Briefwahl oder unter Vorlage des Wahlscheins und eines Ausweisdokuments in einem beliebigen Wahllokal wählen möchten. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das nächstliegende Wahllokal aufgeführt.

Wer in einem Wahlraum wählen will, benötigt unbedingt den Wahlschein und ein Ausweisdokument. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung reicht für den Bürgerentscheid nicht aus.

Für den persönlichen Besuch Ihres Urnenwahlbezirks gelten die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften. Die Wahlgebäude dürfen daher nur mit OP-Maske (oder höherwertig) betreten werden. In den Wahllokalen steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte bringen Sie zur Kennzeichnung des Stimmzettels möglichst Ihren eigenen Stift mit. Achten Sie jederzeit auf den Abstand zu anderen Menschen im Wahlgebäude.
    
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 11. April 2021 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
 
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 58 42220 erfragen.

Rollstuhlgerechte Wahlgebäude

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
001-01 Schlierbach Grundschule, Sporthalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
Schlierbacher Landstraße 23
002-01 Rathaus Marktplatz 10
003-01 Volkshochschule Heidelberg Bergheimer Straße 76
004-08 Willy-Hellpach-Schule Römerstraße 77
005-01 Julius-Springer-Schule Mark-Twain-Str. 1
006-01 Eichendorffhalle Heidelberger Str. 50-52
006-05 Internationale Gesamtschule Heidelberg Baden-Badener Straße 14
007-01 Kurpfalzschule
(Aufzug mit Bedienpersonal)
Schäfergasse 18
007-04 Geschwister-Scholl-Schule Königsberger Straße 2
008-01 Albert-Schweitzer-Schule Schwanenweg 3
009-01 Fröbelschule, Sporthalle Mannheimer Straße 217, Eingang Wundtstraße
009-07 Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle Wieblinger Weg 24/7
010-01 Heiligenbergschule Berliner Straße 100
Eingang Schubertstraße
010-04 Tiefburgschule, Turnhalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
An der Tiefburg
010-05 Tiefburgschule, Pausenhalle Kriegsstraße 14
011-01 Bürgeramt Neuenheim Rahmengasse 21
013-01 Grundschule Emmertsgrund Forum 1
014-04 Steinbachhalle, Aula Am Fürstenweiher 40
014-07 Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal Wilhelmsfelderstraße 107
015-01 Grundschule Bahnstadt  Gadamerplatz 3

Nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
002-02 Theodor-Heuss-Realschule Plöck 103/105
004-01 Landhausschule Landhausstraße 20
011-02 Johannes-Kepler-Realschule Mönchhofstraße 24
011-07 Bunsen-Gymnasium Humboldtstraße 23
012-01 Waldparkschule Am Waldrand 21
014-01 Neckarschule Peterstaler Straße 15

Auszählung der Briefwahl

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Wahlergebnisses am 11.04.2021 um 15 Uhr für die Bezirke 001-B90 bis 008-B91 in der Gregor-Mendel-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg und für die Bezirke 008-B92 bis 015-B90 in der Julius-Springer-Schule, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg zusammen. Davon abweichend werden die Briefwahlbezirke 007-B93 und 007-B94 im Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg und der Briefwahlbezirk 010-B95 im Rathaus, kleiner Rathaussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg ausgezählt.

×