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Pressemitteilungen

Nachrichten Stadt Heidelberg
Meldung vom 02. Februar 2022

Fauler Pelz: Stadt erwartet Stellungnahme des Landes zu eingeleiteten Bauarbeiten

Die Stadt Heidelberg hat das Land Baden-Württemberg in einem Schreiben erneut darauf hingewiesen, dass es seine Pläne für einen Maßregelvollzug im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ nicht ohne Baugenehmigung umsetzen kann. Ein entsprechender Antrag des Landes liegt aber bis heute nicht vor. Die Stadt beabsichtigt daher, die bereits begonnenen Baumaßnahmen in dem denkmalgeschützten Ensemble in der Heidelberger Altstadt einzustellen. Zuvor erhält das zuständige Landessozialministerium Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen in der Sache zu äußern.
Impfschein aus dem Jahr 1855.
Schon früher einmal relevant: Der Impfnachweis. Wilhelm Remmle wurde am 22. März 1855 gegen die Kuhpocken geimpft. (Foto: Stadtarchiv Heidelberg)
Meldung vom 02. Februar 2022

Stadtarchiv erhält Förderung für die digitale Weiterentwicklung

Das Stadtarchiv Heidelberg geht einen weiteren Schritt hin zum digitalen Archiv. Über einen Zeitraum von vier Monaten wurden über 60.000 Seiten historischer Aktenbestände digitalisiert und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Archivs geprüft. Sie werden nun in das Datenbanksystem „FAUST“ eingepflegt, wo sie den Nutzerinnen und Nutzern des Archivs schrittweise zugänglich gemacht werden sollen. Durch den digitalen Zugang zu den Akten wird die Recherche deutlich vereinfacht.
Nachrichten Stadt Heidelberg
Meldung vom 01. Februar 2022

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte müssen 2022 Erklärung zum Grundbesitz abgeben

In Baden-Württemberg gibt es rund 5,6 Millionen Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Grund für die Neubewertung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach sind die Einheitswerte von 1964 als bisherige Basis für die Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz bildet ab 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer in Baden-Württemberg. In einer Übergangszeit bis 2024 darf das bisherige Recht noch angewendet werden.
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