Stadthallen-Sanierung: Petition zurückgewiesen – Landtag bestätigt Vorgehen der Stadt Heidelberg
„Beteiligungsprozesse gehen über gesetzlich vorgesehene Verfahrensvorschriften hinaus“
Der baden-württembergische Landtag hat eine Petition von zehn Bürgerinnen und Bürgern zurückgewiesen und das Vorgehen der Stadt Heidelberg zur Sanierung der Stadthalle bestätigt. Der Petitionsausschuss des Landtags sieht in dem Verfahren zur Sanierung der Stadthalle die von den Petenten geforderte Transparenz und Bürgerfreundlichkeit in vollem Umfang erfüllt. „Die Beteiligungsprozesse der Stadt gehen über die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensvorschriften hinaus“, erläutert der Petitionsausschuss in seinem Bericht zu der Entscheidung des Landtags.
Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck: „Die Einbindung der Bürgerschaft und des Denkmalschutzes nehmen für uns bei der Sanierung der Heidelberger Stadthalle einen hohen Stellenwert ein. Ich freue mich, dass uns das jetzt auch von unabhängiger Stelle durch den baden-württembergischen Landtag bescheinigt wird.“
Der Petitionsausschuss verweist in seinem Bericht unter anderem darauf, dass die Sanierungspläne in vier Sitzungen gemeinderätlicher Gremien öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Heidelberg Marketing hat als Betreiberin der Stadthalle zudem freiwillig einen Experten- und Nutzerkreis ins Leben gerufen und darin rund 30 Personen aus Kultur und Bürgerschaft regelmäßig informiert und eingebunden – darunter waren auch vier der Petenten. Daneben stehen umfangreiche Informationen zu den Sanierungsplänen unter anderem auf der städtischen Internetseite www.stadthalle.heidelberg.de zur Verfügung. Bei sechs Führungen hatten Bürgerinnen und Bürger ebenso die Gelegenheit, sich über die Pläne zu informieren und Fragen zu stellen, wie bei einem Forum der Rhein-Neckar-Zeitung und mehreren Terminen zum Probesitzen auf möglichen Stuhlvarianten.
Der Petitionsausschuss erteilt daneben auch der Forderung der Petenten nach Einbindung von Denkmalbehörden anderer Bundesländer oder der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eine Absage: Das Landesamt für Denkmalpflege sei die zuständige Fachbehörde in Baden-Württemberg in denkmalrechtlichen Verfahren. Der Petitionsausschuss stellt zudem fest, dass die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz keine Mängel erkennen lässt, die im Rahmen der Petition beanstandet werden können. Auch habe die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, deren Einbindung die Petenten forderten, selbst erklärt, dass es keine Veranlassung sehe, sich in den Fall einzubringen.
Der Bericht des Petitionsausschusses findet sich hier auf der Internetseite des Landtags Baden-Württemberg (ab Seite 19).
Sanierung der Stadthalle – das ist geplant
Die Stadthalle wird im Inneren umfassend saniert. Für die meisten geplanten Sanierungsmaßnahmen hat der Denkmalschutz mittlerweile grünes Licht gegeben. Lediglich bei einzelnen Punkten besteht aktuell noch Gesprächsbedarf. Der Bauantrag liegt derzeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe, das für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig ist.
Durch die Sanierung wird sich die Stadthalle wieder stärker an den Originalzustand annähern. Es entsteht eine erheblich verbesserte Konzertsituation für Publikum und Künstler. Die unterschiedliche Nutzung wird unter anderem durch den Einbau von Hubböden gewährleistet. Damit sind sowohl ansteigende Sitzreihen möglich als auch eine durchgehende Ebene. Die Besucherinnen und Besucher erhalten bei Veranstaltungen mit ansteigenden Sitzreihen eine bessere Sicht auf die Bühne und profitieren von einer deutlich verbesserten Akustik. Der Säulengang (Portikus) zum Neckar hin wird verglast und wieder genutzt. Die Stadthalle wird behindertengerecht umgebaut. Zudem muss die Infrastruktur wie Stromleitungen, Beleuchtung, Technik, Brandschutz und Lüftungsanlage grundsätzlich erneuert werden, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen.
Die umfassende Sanierung ist nur dank des großzügigen Engagements von Wolfgang Marguerre mit seiner Familie und seinem Unternehmen Octapharma möglich.