Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren innerhalb der Stadtverwaltung.
Die JAV kann Maßnahmen im Interesse der Auszubildenden beantragen und hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und sonstige Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit den Personalräten, der Schwerbehindertenvertretung und der Verwaltung zusammen.