Politik und Verwaltung
Städtische Finanzen
Haushalt 2011/2012
Häufig gestellte Fragen zum kommunalen Haushalt 2011/2012
Häufig gestellte Fragen zum kommunalen Haushalt
1. Woher kommt das Defizit im Haushalt 2011/2012?Im Wesentlichen ergibt sich das Defizit von 107 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2011/2012 aus geringeren Zuweisungen von Land und Bund. Als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise reduzieren sich unter anderem die Bundes- und Landeszuweisungen an die Kommunen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten. Für Heidelberg heißt dies, dass im Jahr 2011 anstatt 1.008 Euro pro Einwohner nur 862 Euro ins Stadtsäckel fließen, im Jahr 2012 anstatt der geplanten 1.035 Euro nur 850 Euro. |
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2. Wie will die Stadt 107 Millionen Euro in zwei Jahren einsparen?
Durch sorgfältiges und solides Wirtschaften können die Einnahmeverluste zum Teil ausgeglichen werden:
- 71,6 Mio. Euro sollen kompensiert werden duch die guten Ergebnisse der letzten Haushaltsjahre, in denen Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. Die angesparten Rücklagen und Rückstellungen können nun eingesetzt werden.
- 19,2 Mio. Euro sollen verwaltungsintern eingespart werden und
- 16,2 Mio. Euro sollen durch strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung, also durch Erhöhung von Abgaben und Ausgabenkürzungen ohne Belastung der Schwerpunktthemen erbracht werden.
3. Wird in den Krisenjahren der Schuldenberg auch in Heidelberg immer größer?
Heidelberg hat eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.074 Euro. Das ist im Landesvergleich einer der niedrigsten Werte. Das heißt, Heidelberg hat in der Vergangenheit gut gewirtschaftet und sich damit Handlungsspielraum erhalten. Darauf setzt die Stadt auch in Zukunft.
4. Wo wird in den nächsten Jahren konkret gespart?
Die Stadtverwaltung erstellt einen Haushaltsentwurf, der am 21. Dezember 2010 in den Gemeinderat eingebracht wird. Der Oberbürgermeister wird mit seiner Haushaltsrede dann die Eckpunkte des Haushalts im Detail vorstellen und erläutern. Erst mit der Information des Gemeinderats beginnt die Vorstellung und öffentliche Diskussion des Haushaltsentwurfs.
Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass Steuern und Gebühren erhöht werden müssen. So ist derzeit die Anhebung der Grundsteuer oder Vergnügungssteuer geplant, aber auch Friedhofs- und Abfallgebühren müssen angepasst werden. Auf der anderen Seite ist zu prüfen, in welchem Umfang freiwillige Leistungen der Kommune wie Zuschüsse gewährt werden können.
5. Gibt es Bereiche, die vom Sparen ausgenommen sind?
In den Bereichen Familie, Kinder und Bildung soll der Rotstift nicht im gleichen Umfang wie in den anderen Bereichen angesetzt werden, da diese Bereiche von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit Heidelbergs sind. Konkret werden der Ausbau der Kinderbetreuung, das Schulsanierungsprogramm, Angebote wie Schulsozialarbeit und Sprachförderung auf hohem Niveau weitergeführt. Damit setzt Heidelberg konsequent die Politik der vergangenen Jahre fort, in denen bereits beachtliche Anstrengungen unternommen wurden, um Familien und Kinder zu fördern. So wurde zwischen 2007 und 2010 beispielsweise die laufenden Aufwendungen für Schule und Bildung um knapp 21 Prozent und im Bereich Kinder und Jugend um über 37 Prozent gesteigert.
6. Bringt die jüngste Steuerschätzung, wonach die öffentliche Hand mehr einnimmt, als gedacht, nicht eine deutliche Entspannung?
In der Tat entwickeln sich die wirtschaftlichen Zahlen derzeit sehr positiv, so dass auch Bund, Länder und Kommunen mit höheren Einnahmen rechnen können als geplant. Allerdings wird das Vor-Krisen-Niveau längst noch nicht erreicht. Im besten Fall können für die kommenden beiden Jahre Mehreinnahmen von 12-15 Millionen Euro erzielt werden - damit bleibt immer noch ein Defizit von mehr als 90 Millionen Euro, das ausgeglichen werden muss. Diese Mehrerträge sollen nicht für Aufwandssteigerungen verwendet werden, sondern konsequent zur Reduzierung der Neuverschuldung - nach aktueller Planung rund 67 Millionen Euro für die beiden Haushaltsjahre - eingesetzt werden.
7. Warum plant die Stadt anstatt einer Erhöhung der Grundsteuer nicht eine Erhöhung der Gewerbesteuer? Wäre das nicht sozial augewogener?
Die kommunalen Steuern sind immer auch im Kontext der Steuersätze anderer Kommunen zu sehen. Bei der Grundsteuer bewegt sich Heidelberg in Baden-Württemberg auf einem eher niedrigen Niveau. Während in Heidelberg heute eine Grundsteuer von 470 % erhoben wird, beträgt der Satz z. B. in Stuttgart 520 %, Pforzheim 500 % und Baden-Baden ebenfalls 500 %. Diese Städte sind für einen Vergleich aber nur bedingt geeignet. Vielmehr ist eine Orientierung an den historischen Universitätsstädten geboten; hier liegt Freiburg mit 600 % sowie Tübingen mit 550 % deutlich vor Heidelberg. Insofern hält die Stadt eine Erhöhung der Grundsteuer für vertretbar. Hochgerechnet kann man sagen, dass beispielsweise bei einer durchschnittlichen 90-Quadratmeter-Wohnung im Jahr Mehrkosten von ungefähr 39 Euro auf die Eigentümer/ Mieter zukommen; dies entspricht einem monatlichen Mehrbedarf von 3,6 Cent pro Quadratmeter.
Wussten Sie übrigens, dass das Land (für die Universität) keine Grundsteuer bezahlen muss und Heidelberg aufgrund der großen Flächen, die die Universität und ihre Einrichten belegt (insbesondere Altstadt und Neuenheimer Feld) daher bereits seit Jahren mit niedrigeren Steuereinnahmen auskommen muss.
Etwas anders sieht die Situation bei der Gewerbesteuer aus. Hier liegt Heidelberg mit 400 % im Vergleich zu anderen Stadtkreisen mit an der Spitze (Stuttgart 420 %, Mannheim 415 %, Karlsruhe 410 %, Freiburg 400 %). Erhöht man die Gewerbesteuer in Heidelberg weiter, könnte die Abwanderung von Unternehmen in andere, insbesondere kleinere Kommunen im Umland mit geringeren Hebesätzen die Folge sein.
8. Warum plant die Stadt die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer für Studierende?
Viele Studentinnen und Studenten verbringen ihre meiste Zeit in Heidelberg, nutzen die vorhandene Infrastruktur, wie z. B. ÖPNV, kulturelle Einrichtungen, Sportanlagen etc., sind aber nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet, so wie das eigentlich rechtlich vorgegeben ist. Die Stadtverwaltung möchte mit der Anpassung der Zweitwohnsteuer diese melderechtliche Notwendigkeit unterstützen. Denn durch den kommunalen Finanzausgleich erhält jede Kommune einen finanziellen Ausgleich für jeden gemeldeten Hauptwohnsitz in Höhe von etwa 1.000 Euro pro Jahr, um ihre kommunalen Aufgaben zu erfüllen. Personen, die sich überwiegend in Heidelberg aufhalten und dennoch nur mit Nebenwohnung gemeldet sind (anstatt Hauptwohnung), nutzen ebenfalls die kommunale Infrastruktur. Die Kommune erhält für einen Nebenwohnsitz jedoch keinen Finanzausgleich.
Übrigens waren Studierende auch bisher nicht von der Zweitwohnungsteuer befreit bzw. ausgenommen, sofern sie zwei vollwertige Wohnungen besaßen. Zudem wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Heidelberger Gemeinderats am 17. November ein Antrag beschlossen, wonach alle Studierenden, die sich mit Hauptwohnsitz in Heidelberg anmelden, als Bonus ein Semesterticket geschenkt bekommen. Dies muss nun noch vom Gemeinderat Anfang Dezember abschließend beschlossen werden.
9. Wie können Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche und Anregungen zum neuen Haushalt einbringen?
Dazu gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten.
- Auf politischer Ebene: Zunächst können Bürgerinnen und Bürger den gewählten Vertreter/-innen im Gemeinderat ihre Anliegen und Wünsche übermitteln. Die Gemeinderatsfraktionen können diese dann im Laufe der Haushaltsberatungen durch so gennante Änderungsanträge einbringen.
- Auf Verwaltungsebene: Konkrete Fragen zum Haushalt können Bürgerinnen und Bürger auch gerne an die Stadtverwaltung adressieren, beispielsweise bei den Sprechstunden der Bürgermeister in den Stadtteilen oder direkt per Mail an das Sekretariat des Kämmereiamtes (siehe Linkliste rechts).
10. Ist es geplant, angesichts der Haushaltslage das Projekt "Stadt an den Fluss" weiter zu verfolgen?
Stadt an den Fluss ist und bleibt eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte Heidelbergs. Derzeit werden - auf Anregung des Regierungspräsidiums - weitere Möglichkeiten geprüft, die Kosten des Projekts zu reduzieren und neue "Zuschusstöpfe" zu erschließen. Dies kann beispielsweise durch eine Verkürzung der Tunnellänge erfolgen oder den Bau einer Straßenbahnlinie, wofür man zusätzliche Bundesmittel beantragen kann.
Diese Prüfung macht es notwendig, das Projekt zeitlich zu strecken, so dass frühestens Ende kommenden Jahres der aktualisierte Förderantrag beim Regierungspräsidium eingereicht werden kann. In den Doppelhaushalt 2011/12 sind daher keine Baumittel eingestellt.




