Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Mobilität
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 05 99

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Amt für Mobilität

Das Amt für Mobilität (vormals: Verkehrsmanagement) hat ein breites Aufgabenspektrum: von strategischer Verkehrsplanung, Konzeption und Koordination der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes, Verkehrssicherung, Planung und Koordination von Maßnahmen des ÖPNV bis hin zur verkehrsrechtlichen Abwicklung von Baustellen, der Bereitstellung und Unterhaltung von Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen, der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs sowie der Erarbeitung von Studien und Vorentwürfen des Verkehrswegebaues.

Mit seiner Arbeit unterstützt das Amt für Mobilität eine nachhaltige Stadtentwicklung, etwa durch die Förderung umweltfreundlicher Mobilität und Angebotsverbesserungen zur Erreichung eines noch besseren Modal Split. Dazu gehören insbesondere der Ausbau und die Beschleunigung des ÖPNV sowie gezielte Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses und der Fahrradinfrastruktur.

Themen wie alternative und nachhaltige (E-)Mobilität, „Mobilitätswende“ (auch innerhalb der Stadtverwaltung), Verbesserung der Luftreinhaltung und die Digitalisierung des Verkehrs rücken zunehmend in den Fokus.

Falls Sie uns etwas mitteilen möchten, besuchen Sie den neuen Anliegen-Melder des Amtes für Mobilität

Im Zuge der Neuorganisation des Amtes für Mobilität wurde die Internetseite anliegen.heidelberg.de eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich über bestimmte Mobilitätsthemen zu informieren und Anliegen, die noch nicht berücksichtigt sind, dem Amt zu melden.

Dazu zählen Anliegen aus den Bereichen Ampeln, Baustellen, Bus&Bahn, Fußverkehr, Parken, Radverkehr, Verkehrsschilder/Markierungen sowie Verkehrssituation. Außerdem finden Sie hier die Erkenntnisse des Sicherheitsaudits über Problemstellen im Stadtgebiet und deren Status. Fällt beispielsweise eine Ampel aus, so kann dies direkt über den Anliegen-Melder gemeldet werden. Auf einer Karte wird die Meldung anonymisiert angezeigt und mit einem Bearbeitungsstatus versehen. Bürgerinnen und Bürger erhalten somit Transparenz über den Bearbeitungsstand ihres Anliegens. Personen, die gegebenenfalls denselben Fall melden wollen, können sehen, dass er bereits bekannt und in Bearbeitung ist.

Die Plattform ist als Pilotbetrieb angelegt und wird sukzessive weiterentwickelt.

Hinweis zu Bewohnerparkausweisen

Für die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen ist das Bürger- und Ordnungsamt zuständig. Die Ausweise können aber auch online beantragt werden.   

Poller im Wieblinger Weg: Informationen zur Beantragung des Magnetchips

Am Dienstag, 26. Januar 2021, wurde der versenkbare Poller im Wieblinger Weg auf Höhe der Hausnummer 88 montiert. Der Poller wird künftig montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr ausgefahren. Durch diese verkehrsrechtliche Maßnahme wird der illegale Schleichverkehr im Ochsenkopf unterbunden und die Verkehrssicherheit erhöht. Im Realbetrieb wird sich zeigen, ob eine Anpassung der Zeiten notwendig ist.

Im Rahmen der Inbetriebnahme des versenkbaren Pollers wurden die bestehenden herausnehmbaren Poller im Kinzigweg am Autobahndamm entfernt und auf Höhe des Anwesens Kinzigweg 8 neu aufgestellt. Folglich ist eine Umfahrung des Pollers über den Dreisamweg nicht mehr möglich. Ferner wurde die Beschilderung entsprechend geändert.

Wer kann den versenkbaren Poller im Wieblinger Weg bedienen?
Alle Anlieger des Gebiets Ochsenkopf erhalten eine kostenfreie Ausnahmegenehmigung in Form eines Magnetchips zur individuellen Bedienung des Pollers.
Anlieger in diesem Sinne ist derjenige, der
- in einer der Straßen im Gebiet Ochsenkopf (Wieblinger Weg, Dreisamweg, Elsenzweg, Kinzigweg, Ochsenkopfweg, Rainbachweg, Sechshäuserweg, Gutachweg) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist und
- Fahrzeughalter des Kraftfahrzeugs oder Fahrzeugführer (in diesem Fall ist ein Nachweis über die Überlassung des Kfz zur dauerhaften Nutzung vorzulegen) ist.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung?
Berechtigte Anlieger erhalten nur auf Antrag einen Magnetchip. Den Antrag finden Sie hier (307 KB). Der Antrag ist im Original auf dem Postweg an das Amt für Mobilität, Abteilung Verkehrsrecht, Gaisbergstraße 11, 69115 Heidelberg, zu schicken. Informationen zur Datenerhebung finden Sie hier (197 KB)

Neue Formulare!

Möchten Sie ein Haltverbot beantragen, einen Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen oder eine Baustelle einrichten? Dafür gibt es ab sofort neue Formulare und Verfahrensbeschreibungen: 

Hier finden Sie detaillierte Informationen mit Verfahrensbeschreibungen und weiteren Formularen des Amtes für Mobilität.
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Weitere Infos

Ampelbeauftragter
Fahrradbeauftragter
ÖPNV: Jahresbericht nach EU-Verordnung

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