Handwerkerparkausweis
Seit Januar 2008 gibt es in der Metropolregion Rhein-Neckar einen einheitlichen Handwerkerparkausweis, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig ist. Der Vorteil des Handwerkerparkausweises liegt darin, dass Betriebe ab sofort nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen müssen, sondern einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen können. Er gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Der Ausweis wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 195 Euro. In Heidelberg wird der einheitliche Handwerkerparkausweis vom Amt für Mobilität ausgestellt.
Neuerungen zum Handwerkerparkausweis -Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Neuerungen im Bereich des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar. Ab sofort werden Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung.
Was ändert sich?
Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.
Was wird benötigt?
- Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Was kostet es?
Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de.
So funktioniert es:
- Klicken Sie den Link zur Antragsseite.
- Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!). - Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt Dienstags, Donnerstags und Freitags persönlich von 08:00 bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit per Mail an vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de wenden.
Park- und Fahrgenehmigung für Handwerker in der Heidelberger Altstadt
Für das Befahren des Fußgängerbereichs in der Heidelberger Altstadt gibt es nach wie vor eine eigene Park- und Fahrgenehmigung, die ebenfalls vom Amt für Mobilität ausgestellt wird.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de
Weitere Infos
Beantragung des Handwerkerparkausweises
Erläuterung zum Handwerkerparkausweis (497 KB)