Online-Anhörung
in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
In vielen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist es möglich, sich alternativ zum üblichen Weg in Papierform auch online zu äußern.
Nutzen Sie als Betroffene bzw. Betroffener unser Online-Portal für die Möglichkeit zur Einsichtsnahme in wesentliche Teile Ihres Vorgangs oder für eine Äußerung zum Tatvorwurf.
Der Zugang ist nur mit dem Ihnen übersandten Zugangscode möglich.
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