Stadtteilrahmenpläne
für alle Stadtteile
Die Entwicklung der Stadtteile wird über die Stadtteilrahmenpläne mit den gesamtstädtischen Zielen des Stadtentwicklungsplan (STEP) abgestimmt. Mit den Stadtteilrahmenplänen ging Heidelberg einen neuen Weg in der Stadtentwicklung. Durch sie wurden für alle Stadtteile Aussagen über deren Entwicklungschancen und Entwicklungsgrenzen getroffen.
Eine gezielte städtebauliche Entwicklung der Stadtteile im Sinne dieses integrierten Stadtentwicklungsansatzes war früher nicht vorhanden. Die Folge war, dass in einigen Stadtteilen verschiedene Vorhaben nicht immer optimal aufeinander abgestimmt waren.
Was sind Stadtteilrahmenpläne?
Mit den Stadtteilrahmenplänen will die Stadtverwaltung den Rahmen für das zukünftige Handeln in den einzelnen Stadtteilen abstecken und eine geordnete soziale, ökonomische, städtebauliche und ökologische Entwicklung fördern.
Rahmenpläne weisen Wege in eine zukünftige Entwicklung. Der Zeithorizont umfasst die nächsten zehn Jahre. Vielfach gehen die angesprochenen Maßnahmen wegen ihres langfristigen Charakters darüber hinaus. Sie sind vorausschauender, konzeptioneller Natur und haben nach dem Willen des Gesetzgebers keine unmittelbare rechtliche Bindung. Sie werden von der Stadt freiwillig erstellt und sollen dem Gemeinderat, der Verwaltung und den öffentlichen und privaten Akteuren als Entscheidungshilfe und Leitlinie für das zukünftige Handeln dienen.
Die Stadtteilrahmenplanung umfasst - über die im Flächennutzungsplan dargestellten oder in Bebauungsplänen festgesetzten Nutzungsbereiche (wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen) und baulichen Anlagen hinaus - auch räumlich-strukturelle, funktionale, stadtgestalterische, sozioökonomische und ökologische Aspekte.
Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Stadtteilrahmenplanung hatte von Anfang an einen hohen Stellenwert. Aus den Stadtteilgesprächen wurden in der Bestandsaufnahme, Prognose und Bewertung (Teil 1) eine Fülle von Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange miteinbezogen. Vielfältige Hinweise und Ideen aus der Bürgerschaft gaben in jeder Bearbeitungsphase wichtige Anregungen. Im Vorfeld der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes (Teil 2) wurden in jedem Stadtteil zu unterschiedlichen Themenschwerpunkte Workshops veranstaltet. Die Bürgerinnen und Bürger hatten auf diese Weise die Möglichkeit zu zeigen, welche Ziele und Maßnahmen für sie wichtig und dringlich sind. Diese Prioritätensetzung floss in das Entwicklungskonzept ein, und stellte eine Entscheidungshilfe für den Beschluss im Gemeinderat dar.
Planung als Prozess
Die Stadtteilrahmenplanung ist nie abgeschlossen. Sie muss wie jede andere Planung ein offener Prozess sein, der neue Entwicklungen und Erfahrungen aufnimmt und steuert. Sie ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen. Planungsfreiräume für neue Entwicklungen und Planungsideen müssen freigehalten werden.
Weitere Informationen über den Arbeitsablauf, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess zur Bestandsaufnahme (Teil 1) und Entwicklungskonzept (Teil 2) sind unter Publikationen zu den jeweiligen Stadtteilen zu finden.
Mit dem „Integrierten Handlungskonzept – Perspektive 2022“ erfolgte für den Stadtteil Emmertsgrund 2012 eine Fortschreibung des Stadtteilrahmenplans. Mit dieser aktualisierten Zukunftsperspektive werden die Ziele für die nächsten zehn Jahre neu justiert, um den Emmertsgrund als Stadtteil noch lebenswerter zu gestalten.
Weitere Infos
Integriertes Handlungskonzept Emmertsgrund
Koordinierungsstelle Emmertsgrund
Publikationen zum Thema