Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, das nach § 192 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zu bilden ist.
Er setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern, die in der Wertermittlung sachkundig und erfahren sind. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat für die Dauer von vier Jahren bestellt.
Mitglieder des Gutachterausschusses Heidelberg für die Jahre 2022 bis 2025
Der Gutachterausschuss bei der Stadt Heidelberg hat derzeit 20 Mitglieder. Bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten ist der Gutachterausschuss mit dem Vorsitzenden oder einem der Stellvertreter und mindestens zwei weiteren ehrenamtlichen Gutachtern besetzt.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Ermittlung der Bodenrichtwerte
- Ableitung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Unterstützung seiner Arbeit einer Geschäftsstelle, die in Heidelberg beim Vermessungsamt eingerichtet ist.
Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Vorbereitung und Ausarbeitung von Wertermittlungen (Gutachten)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung
- Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten